Konzeption der Evangelischen Kirchengemeinde Malstatt für die Kinder- und Jugendarbeit

Vorwort

Die vorliegende Konzeption ist das Ergebnis eines Prozesses zur ziel- und wegweisenden Ausrichtung für die Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen im Kirchspiel Malstatt. Neben der Jugendleiterin und dem Diakon der Gemeinde waren engagierte Jugendliche an der regelmäßigen Arbeit und des Jugendausschusses beteiligt.

1. Einleitung

Diese Konzeption dient als Orientierung und ist zugleich wegweisend für alle, die an der Kinder- und Jugendarbeit beteiligt sind. Kinder- und Jugendarbeit ist ein Schwerpunkt der Evangelischen Kirchengemeinde Malstatt. Der Grundgedanke von Mitbestimmung und Mitgestaltung der Beteiligten wird durch gelebte Partizipation gefördert. Dabei werden die Interessen und die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen im gesamten Stadtteil in pädagogischer Ausrichtung und Angebotsgestaltung berücksichtigt.

2. Der Auftrag

Die Grundüberzeugung, diese Arbeit zu tun, losgelöst von der Position als haupt- ehren oder nebenamtlicher Mitarbeiter*in, ist der Mann aus Nazareth, Jesus Christus. Die bedingungslose und zugewandte Liebe Gottes, die sich in Jesus Christus offenbarte, motiviert uns, diese Arbeit mit den später formulierten Zielen anzugehen. Dies erfolgt auch unter dem Fokus des Sendungsauftrages

Jesu aus Matthäus 28, 18-20: Und Jesus trat herzu, redete mit ihnen und sprach: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.

3. Ziele

The only way to do great works, is to love what you do.

Steve Jobs

Zu den vielfältigen und differenzierten Angeboten sollen die entsprechenden Kinder und Jugendlichen erreichen und begeistern. Wir bieten den Kindern und Jugendlichen Freiräume, sich einzubringen und sich in der Gemeinschaft mit anderen aufgehoben und angenommen zu fühlen. Die Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche verfolgt einen einladenden Charakter zum christlichen Glauben, der Raum für eine differenzierte Sichtweise und Zweifel zulässt und aushalten kann. Die Kinder- und Jugendarbeit bietet den Kindern und Jugendlichen Begleitung in schwierigen Lebenssituationen. Sie stärkt ihr Selbstvertrauen, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, eigene Ideen einzubringen und diese selbstverantwortlich zu verwirklichen. Da wir uns der unverzichtbaren, weiterführenden und nachhaltigen Bedeutung einer partnerschaftlichen Beziehungsarbeit bewusst sind, beginnt die Arbeit bereits mit Kindern im Grundschulalter. Hierzu werden Präsenz und Kooperationen mit den örtlichen Schulträgern und außerschulischen Institutionen wie z.B. der Diakonie bzw. diverser diakonischer Einrichtungen z.B. das KiBiZ ausgebaut. Das KiBiZ bietet in der Kirchbergschule täglich ein kostenloses Frühstück für Kinder der Kirchbergschule an. Darüber hinaus werden Ferienprogramme für Kinder angeboten. Eine Zusammenarbeit dient der Wahrnehmung des Jugendleiters*in als Repräsentant*in der Evangelischen Kirchengemeinde und trägt so zu einer weiterführenden Vernetzung im Kirchspiel Malstatt bei.

4. Zielgruppe

Die Kinder- und Jugendarbeit befindet sich zu weiten Teilen in einem Umbruch und einer Neuorientierungsphase. Wechsel der Stelleninhaber*in und eine konzeptionelle Neuausrichtung erfordern eine neue zeitliche Planung, die auf eine grundlegende Langfristigkeit ausgelegt ist. Dabei soll zum einen ein eigenverantwortliches Team von ehrenamtlichen Teamern aufgebaut und stabilisiert und zum anderen Kinder und Jugendliche für verschiedenen Angebote gewonnen werden. Für die Kindergruppe werden Kindern im Grundschulalter (1.-4. Schuljahr) angesprochen. Das Street-Café richtet den Fokus auf die 12-18- Jährigen. Um eine langfristige, kontinuierliche und nachhaltige Arbeit aufzubauen, wird ein wie in vielen Einrichtungen seit Jahren bewährter Zeitrahmen von 4-5 Jahren angestrebt.

5. Angebote

5.1 Über die Konfirmandenarbeit werden neue Teamer gewonnen

5.2. Engagierte ältere Teamer werden verstärkt mit eigenverantwortlichen Aufgaben entsprechend ihren Interessen, Neigungen und Fähigkeiten involviert.

Das Street- Café öffnet zunächst nur für die Konfirmandenjahrgänge. Die Öffnungszeiten richten sich vorrangig nach der Konfirmandenarbeit und deren Zeiten zur Durchführung. Darüber hinaus öffnet das Street-Café in einem separaten Zeitfenster ausschließlich für die Teamer. Das Ziel ist dabei, dass sich die Teamer als eine in sich geschlossene, belastbare und tragfähige Gruppe erleben und mit Erfahrungen und pädagogischer Kompetenz durch Schulungen, sukzessive an der Öffnung des Street-Cafés für andere Jugendliche verantwortlich beteiligt werden. Das besondere, zum Teil herausfordernde Milieu des Stadtteils Saarbrücken-Malstatt erfordert eine verantwortliche Aufteilung für das Öffnen eines Street- Cafés auf mehreren Schultern, damit eine schrittweise, überschaubare und leistbare Angebotsvielfalt langfristig Bestand erhält. Der Spaß und die Freude, das ungezwungene Zusammensein und die Freizeit zu erleben und zu genießen, sollen bei allem Engagement prägend und bestimmend im Vordergrund stehen.

5.3 Nach etablierter Street-Café- Praxis kann zu gegebener Zeit selbiges für andere Jugendliche geöffnet werden.

Dabei gilt, dass das Street-Café ein Freizeitangebot darstellt, das nicht nur für Jugendliche in der Kinder- und Jugendarbeit geöffnet wird, sondern auch ein zentraler Anlaufpunkt für die gesamte ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich. Dazu zählen Jugend-Ausschuss, Planung von Freizeiten, Vorbereitung von Gottesdiensten, Gemeindefeste, Veranstaltungen und Gruppenstunden.

5,4 Grundsätzlich gilt, dass das Street-Café den räumlichen Rahmen bildet für jugendadäquate Angebote, die für eine Altersgruppe von 12-18 Jahren ausgerichtet ist.

Darüber hinaus dürfen Ältere gerne zu Besuch erscheinen, wenn sie einen Teamer*in besuchen oder mit ihm*r zusammen zum Street- Café kommen möchten. Hierbei greifen wir auch den Punkt auf, dass ältere Teamer*innen und deren Partner*innen den Bezug zum Street- Café nicht verlieren.

Ferner werden die Grundschulkinder (1.-4.Schuljahr) zu fest verankerten Gruppenangeboten eingeladen. Hierfür werden Kontakte zu den Grundschulen im Stadtteil hergestellt und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen von sog. Kontaktstunden entsprechend beworben. Es ist zweifelsfrei erwiesen, dass keine Werbung für ein Angebot in welcher Weise auch immer, so nachhaltig und förderlich ist wie der persönliche Kontakt, die direkte Ansprache, das Aufbauen einer vertrauensvollen Beziehungsarbeit. Die bestehenden Netzwerke werden aufgesucht und neue erschlossen.

Sollte sich die Gelegenheit zu vereinzelten Kontaktstunden mit diversen Angeboten innerhalb des Schulsettings ergeben, ist der Jugendleiter*in angehalten, diese zu nutzen, indem z.B. das KiBiZ einmal pro Woche bei der Ausgabe von kostenlosem Frühstück in der Grundschule Kirchberg unterstützt wird. Darüber hinaus ist die Mitarbeit bei verschiedenen Ferienaktivitäten, die verantwortlich vom KiBiZ angeboten werden, nachhaltig und sinngebend. Auch hierbei sollten Zeitressourcen vorgehalten werden.

Die Kinder- und Jugendarbeit bietet mehr als Gruppenangebote, Angebote im Street-Café und der stadtteilbezogenen Mitarbeit: Es werden Projekte vielfältiger Art vorbereitet und durchgeführt.

Dazu zählen:

  1. Gottesdienste
  2. Fahrt zum Evangelischen Kirchentag
  3. Freizeiten für Teamer*innen
  4. Begleitung und Mitarbeit bei Bildungsfahrten für Konfirmanden
  5. Weitere Projekte können und sollen die Angebotsvielfalt ergänzen und werden zeitnah nach der Gegebenheit im Jugendausschuss beschlossen.

Eine Konkretisierung von Öffnungszeiten, Gruppennamen usw. ist nicht Bestand einer Konzeption. Die Öffnungszeiten des Street-Cafés, die angebotenen Gruppenstunden und weitere für den Dienstumfang und Auftrag relevante Absprachen werden in einer Dienstanweisung für den Jugendleiter*in festgeschrieben. Änderungen welcher Art auch immer können nach einer sorgfältigen Evaluation durch den Jugendausschuss neu abgestimmt und vereinbart werden.

6. Teamer

Wir bezeichnen die engagierten Jugendlichen als Teamer*innen und nicht als Helfer*innen oder Betreuer*innen. Dies tun wir als unmissverständliches Signal der Wertschätzung und einer klaren Aufwertung der Rolle, die von diesen jungen Menschen ausgefüllt wird. Wir verstehen uns selbst als ein agierendes Team und die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind Teil des Teams. Die Partizipation im kausalen pädagogischen Handeln verbietet eine veraltete, missdeutende und herabwürdigende Bezeichnung. In der Zusammenarbeit betrachten wir die Mitagierenden als gleichwertig, wenngleich eine Abgrenzung in der letztendlichen Verantwortung unstrittig ist. Dessen ungeachtet ist die allgemein im pädagogischen Kontext gebräuchliche sprachliche Verwendung von Teamer*in zweifelsfrei zeitgemäß und berechtigt.

Teamer*in kann jeder werden, der sich dazu motiviert sieht und sich und seine individuellen Begabungen im Sinne der konzeptionellen Ausrichtung einbringen möchte.

Vorsetzungen sind:

  1. Mindestalter 14 Jahre bzw. nach der Konfirmation, um eine angemessene Altersdifferenz zu den Konfirmanden*innen zu gewährleisten.
  2. Die Bereitschaft, sich entsprechend den Aufgaben zu qualifizieren. Hierzu zählt der Erwerb der JuLeica (Jugendleitercard)
  3. Teilnahme an gemeindeinternen Teamerschulungen, die innerhalb einer fachlich, konzeptionell ausgerichteten Freizeit stattfinden.
  4. Erweitertes Führungszeugnis
  5. Eine eindeutige Bejahung der evangelischen Kirche
  6. Verbindliche und regelmäßige Beteiligung an kirchlichen wie gottesdienstlichen Veranstaltungen
  7. Durch Unterschrift unter die Selbstverpflichtungserklärung stimmen alle Teamer*innen dem Verhaltenskodex zur Verhinderung von Gewalt und Diskriminierung zu und orientieren daran ihr Verhalten.

Durch einen kontinuierlichen, in der Zusammenarbeit schwerpunktmäßig festgesetzten Kontakt in der Konfirmandenarbeit sollen interessierte Konfirmanden*innen als potentielle Teamer*innen begeistert, eingeladen und gewonnen werden. Die Entfaltung der einzelnen Jugendlichen zum Teamer*in und deren sukzessive Qualifikation erfolgen durch eine kontinuierliche und verbindliche Beziehungsarbeit. Schritt für Schritt werden die „neuen“ Teamer*innen an vielfältige Aufgaben herangeführt.

Dabei berücksichtigen wir die eigenen Stärken und Wünsche der Jugendlichen. Wir wollen die Teamer*innen fördern und fordern, aber nicht überlasten. Sie dürfen Fehler machen, bei allem aber die Freude und den Spaß nicht verlieren. Die Jugendlichen sollen ihre Akzente setzen und im Sinne des Teamverständnisses sich auch gegenseitig unterstützen, helfen und bereichern. Die Heranführung und die Übertragung an eigenverantwortliche Aufgaben praktizieren wir unter der Vorgehensweise des Lernquadrates

7. Ressourcen

7.1 Personell

Der Jugendleiter*in weist als pädagogische Grundqualifikation mindestens eine Erzieher*innen-Ausbildung auf. In Einzelfällen und als Ausnahme wird eine vergleichbare Qualifikation durch langjährige Berufserfahrung in einem anderweitigen pädagogischen Arbeitsfeld als gleichberechtigt anerkannt. Der Jugendleiter*in ist sich der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche bewusst und zeigt neben den allgemein pädagogischen Inhalten eine große Bereitschaft, mit Jugendlichen in Fragen des christlichen Glaubens unterwegs zu sein. Zu Wahrung der Kontinuität wird dem Jugendleiter*in eine unbefristete Stelle mit einem Stundenumfang von 12 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt angeboten. Eine Erhöhung ist möglich, wenn die Arbeit an Zeit und Intensität nachweislich zunimmt und die finanziellen Parameter dies zulassen. Der Jugendleiter*in ist angehalten, bestehende Angebote, wenn diese sinngebend und bewährt sind, fortzuführen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Konzeption für die Evangelische Kirchengemeinde im Allgemeinen sowie der Konzeption für die Kinder- und Jugendabreit im Einzelnen. Änderungen und Gestaltungsmöglichkeiten werden im Jugendausschuss vorgetragen und entsprechend modifiziert. Die Bezahlung erfolgt nach BAT/KF mit den üblichen Sozialleistungen.

7.2 Räumlich

Die Kinder und Jugendlichen sollen Räumlichkeiten vorfinden, in denen sie sich zuhause fühlen können. Diese müssen hell, freundlich und einladend, zweckmäßig und jugendlich eingerichtet sein. Selbstverständlich müssen die Sicherheits- und Hygienevorschriften für Versammlungsräume eingehalten werden. Zeitgemäße technische Möglichkeiten bewährter Spielgräte ebenso wie moderne, neuere Medien und deren Nutzungsvoraussetzungen wie kostenloses Internet und WLAN sind Standard und werden kontinuierlich angepasst und bei Bedarf ausgetauscht.

Die Evangelische Kirchengemeinde Malstatt stellt der Kinder- und Jugendarbeit folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

Gemeindezentrum Knappenroth:

  • Street Café mit pädagogisch adäquater und für Jugendräume bewährter Ausstattung sowie eine vollständig eingerichtete Küche und einem Jugendleiter*innen-Büro
  • Konfirmandenraum
  • Außerdem können die Außenanlagen des Gemeindezentrums und des Kindergartens sowie die Ausstattung des Gemeindezentrums nach Absprache genutzt werden.

Kirche Malstatt:

  • Durch den Umbau 2020 ist die Kirche mit integrierter Küche und einem Gemeindesaal für kleinere Gruppen nutzbar. Darüber hinaus verfügt die Kirche Malstatt über eine barrierefreie Behindertentoilette.

Kirche Rußhütte:

  • Mehrzweckraum / Außengelände mit Zugang zum Wald. Außerdem können nach Absprache Gemeindesaal, Kirche und Küche genutzt werden.

7.3 Finanziell

Die finanziellen Ressourcen der Evangelischen Jugend Malstatt bestehen aus dem jährlichen Jugendetat im Haushalt der Kirchengemeinde und der Jugendrücklage.

Der Jugendetat im Haushalt stellt die Kosten für Personal, ehrenamtliche Tätigkeit und Sachkosten zur Verfügung und wird jährlich vom Jugendausschuss nach den Erfordernissen beantragt. Die Haushaltstitel für Sachkosten und ehrenamtliche Tätigkeit sind untereinander deckungsfähig.

In der Jugendrücklage stehen Mittel für außergewöhnliche Ausgaben zur Verfügung (z.B. Anschaffungen, Freizeiten und Aktionen). Sie wird gespeist von Erlösen des Gemeindefests sowie Spenden und Überschüssen des Haushalts.

Über die Verfügung der Mittel des Haushaltes und der Rücklage entscheidet das Presbyterium auf Antrag des Jugendausschusses.