Das Presbyterium

Die Leitung der Gemeinde

Die geistliche und rechtliche Leitung der Gemeinde ist das Presbyterium. Nach dem neuen Presbyterwahlgesetz beträgt die Amtszeit für alle Mitglieder des Presbyteriums vier Jahre.

Das Presbyterium unserer Gemeinde setzt sich wie folgt zusammen:

8 gewählte Gemeindemitglieder
1 gewählter Mitarbeiter
der Inhaber der Pfarrstelle

Das Presbyterium wird geleitet vom Vorsitzenden (Reinhard Loos) und dem stellvertretenden Vorsitzenden und Finanzkirchmeister (Rudolf Alexander) sowie der Kirchmeisterin (Beate Otto) und dem Baukirchmeister. Der Finanzkirchmeister ist zuständig für die Planung und Abwicklung des Haushalts, der Baukirchmeister für die Unterhaltung der Gebäude.

Für die Gemeindeglieder sind die Presbyterinnen und Presbyter Ansprechpartner für alle Fragen, die das kirchliche Leben betreffen.

Gemäß der Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland hat das Presbyterium Fachausschüsse für

  • Theologie und Gottesdienst
  • Diakonie
  • Finanzverwaltung und
  • Jugendarbeit

gebildet. Daneben ist auch der Bauausschuss ein ständiger Ausschuss.

Die Arbeit der Gemeindeleitung wird außerdem durch

  • den Festausschuss
  • den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit (Herausgabe des Gemeindebriefs)
  • und Projektgruppen (z.B. zur Konzeptionsentwicklung)

unterstützt.

Die Presbyter*innen

Reinhard Loos

Pfarrer, Mitarbeiter der Evangelischen Kirchengemeinde seit 1991, Vorsitzender des Presbyteriums

Fachausschüsse

  • Theologie und Gottesdienst (lt. Kirchenordnung)

Dirk Bröll

Diakon, seit 2018 Mitarbeiter der Evangelischen Kirchengemeinde Malstatt, Mitarbeiter-Presbyter.

Fachausschüsse

  • Theologie und Gottesdienst (lt. Kirchenordnung)
  • Jugendarbeit (Vorsitzender)

Rudolf Alexander

Mitglied des Presbyteriums seit 2004, stellvertretender Vorsitzender des Presbyterium

Fachausschüsse

  • Finanzen (Finanzkirchmeister)

Till Keller

Mitglied des Presbyteriums seit 2020

Fachausschüsse

  • Diakonie

Kevin Knor

Mitglied des Presbyteriums seit 2021

Fachausschüsse

  • Jugendarbeit (stellvertretender Vorsitzender)

Birgit Nagel

Mitglied des Presbyteriums seit 2013

Fachausschüsse

  • Diakonie
  • Öffentlichkeitsarbeit

Deborah Nisius

Mitglied des Presbyteriums seit 2008

Fachausschüsse

  • Jugendarbeit

Albert Ottenbreit

Mitglied des Presbyteriums seit 2020

Fachausschüsse

  • Diakonie

Beate Otto

Mitglied des Presbyteriums seit 2020, Kirchmeisterin

Fachausschüsse

  • Diakonie
  • Öffentlichkeitsarbeit

Matthias Schönweiler

Mitglied des Presbyteriums seit 2021

Fachausschüsse

  • Bauausschuss
  • Jugendarbeit
Aktives und passives Wahlrecht der Presbyter

Wer wählen darf (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt für die Presbyteriumswahlen sind die jeweiligen Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind.

Genauer formuliert: Die Wahlberechtigten müssen ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Sonderregelungen betreffen Menschen, die ins Ausland gezogen sind, sowie Soldatinnen und Soldaten. An die deutsche Staatsbürgerschaft ist die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde nicht gebunden.

Wer gewählt werden kann (passives Wahlrecht)

Wer für das Amt der Presbyterin bzw. des Presbyters kandidiert, muss zunächst einmal der Kirchengemeinde angehören, in der sie oder er kandidiert.

Das Presbyteramt ist altersmäßig beschränkt: Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs bzw. mit Ablauf der laufenden Amtszeit scheiden Presbyterinnen und Presbyter aus ihrem Amt aus.

Es gibt noch eine dritte Voraussetzung: Die Kirchenordnung bestimmt, dass Presbyterinnen und Presbyter „zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet“ sein müssen. Als geeignet gelten Menschen, die nicht Einzelinteressen, sondern alle Kirchenmitglieder im Blick haben, die gut kollegial handeln können, die Erfahrung im gemeindlichen Leben besitzen. Wer tragfähige Visionen für das kirchliche Leben mitbringt oder Projekte in Gang zu bringen und umzusetzen weiß, gehört ebenso zu den geeigneten Menschen.